Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 26 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

SeminarService zum Beamtenversorgungsrecht
Aus der Praxis für die Praxis: für Mitarbeiter/innen von Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes; auch für Personalräte und andere Interessierte geeignet. Termine für das Jahr 2021 und Orte >>>www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 26 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.


 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 8 Bücher (3 OnlineBücher & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht, Beihilferecht sowie die eBooks zum Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst). >>>Hier geht es zum Bestellformular


 


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.kommunalbeamte.de © 2024