
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.
In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).
Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..
Letzte Meldung: Aktuelles für Kommunalbeschäftigte
Informationen für Beschäftigte (Tarifkräfte und Beamtinnen
bzw. Beamte) der Kommunalverwaltung
Kommunalbeamte sind Beschäftigte, deren Dienstherr ein Landkreis, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten arbeiten Kommunalbeamte im Beamtenverhältnis. Deren Besoldung richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen und deren Besoldungstabellen.
Merkmale von Kommunalbeamten
Dienstherr
Arbeitgeber ist eine kommunale Gebietskörperschaft, wie eine Gemeinde oder ein Landkreis.
Dienst- und Treueverhältnis
Sie sind keine Angestellten, sondern Beamte mit einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis zum Staat.
Oberste Dienstbehörde
Die entsprechende kommunale Vertretung (z. B. der Gemeinderat oder Kreistag) ist die oberste Dienstbehörde.
Besoldung
Die Besoldung wird nach den Landesbesoldungstabellen festgelegt. Höhere Positionen wie Bürgermeister werden teils nach Besoldungsordnung B bezahlt.
Unterschiede zu Landesbeamten
Landesbeamte sind für ein Bundesland oder eine landesunmittelbare Körperschaft tätig, nicht für eine Kommune.
Rechtliche Zuständigkeit
Das Beamtenrecht für Kommunalbeamte fällt überwiegend in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer.
Übersicht zu den Themengebieten "Kommunalverwaltung bzw. Kommunalbeamte"
Spezielle Informationen für Beamtinnen und Beamte in der Kommunalverwaltung bzw. des Gemeindebereiches:
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Allgemeines für Kommunalbeamte Beamten-Magazin und Taschenbuch für Beamte |
Rechtsvorschriften für Kommunalbeamte: Link-TIPPS:
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Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen um Einkommen und Arbeitsbedingungen (u.a. auch kommunalbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Verfügbar sind die OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die Website mit weiterführenden Informationen: Nebentätigkeitsrecht für Arbeitnehmer und Beamte, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |
Red 20231018 / 20251113