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Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Letzte Meldung: Aktuelles für Kommunalbeschäftigte
Informationen für Beschäftigte (Tarifkräfte und Beamtinnen bzw. Beamte) der Kommunalverwaltung
Kommunalbeamte sind Beschäftigte, deren Dienstherr ein Landkreis, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten arbeiten Kommunalbeamte im Beamtenverhältnis. Deren Besoldung richtet sich nach den jeweiligen Besoldungsgesetzen und deren Besoldungstabellen.
Merkmale von Kommunalbeamten
Dienstherr:
Arbeitgeber ist eine kommunale Gebietskörperschaft, wie eine Gemeinde oder ein Landkreis.
Dienst- und Treueverhältnis:
Sie sind keine Angestellten, sondern Beamte mit einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis zum Staat.
Oberste Dienstbehörde:
Die entsprechende kommunale Vertretung (z. B. der Gemeinderat oder Kreistag) ist die oberste Dienstbehörde.
Besoldung:
Die Besoldung wird nach den Landesbesoldungstabellen festgelegt. Höhere Positionen wie Bürgermeister werden teils nach Besoldungsordnung B bezahlt.
Unterschiede zu Landesbeamten:
Landesbeamte sind für ein Bundesland oder eine landesunmittelbare Körperschaft tätig, nicht für eine Kommune.
Rechtliche Zuständigkeit:
Das Beamtenrecht für Kommunalbeamte fällt überwiegend in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer.
Übersicht zu den Themengebieten "Kommunalverwaltung bzw. Kommunalbeamte"
Spezielle Informationen für Beamtinnen und Beamte in der Kommunalverwaltung bzw. des Gemeindebereiches:
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Rechtsvorschriften für Kommunalbeamte: Link-TIPPS:
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Red 20231018 / 20251113